Natürlich ist die vornehmliche Aufgabe des Bundespräsidenten die Repräsentation seiner selbst und Deutschlands, aber zu unterstellen, er hätte keine Macht, ist falsch. Schon vor etwa fünf Monaten schrieb ich bei Vasili in den Kommentaren:
Neben der Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundespräsident noch folgende Befugnisse: Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister, Auflösung des Bundestages, Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen, Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere, Begnadigungsrecht für den Bund.
übrigens bin ich nach wie vor der Meinung, das höchste Amt in unserem demokratischen Staat sollte durch das Volk bestimmt werden und nicht durch Politiker, die an ihren eigenen Machterhalt oder -gewinn denkend Kandidaten wie Figuren auf einem Schachbrett hin- und herschieben um sich schließlich für den zu entscheiden, der einen Kompromiss zwischen zwei Parteien darstellt, die zu diesem Zeitpunkt zufällig im zuständigen Gremium gemeinsam eine Mehrheit bilden.