Der Kampf gegen die Folter


Aber das Verbot der Folter gehört nicht in den Bereich der Moralität, sondern in den der Sittlichkeit. Es geht nicht um Regeln für das Verhalten Einzelner und ihr Verhalten im Einzelfall, sondern um die Verfassung des Gemeinwesens. Es geht dabei nicht um die Frage, wie jemand in dieser oder jener Situation handeln soll oder nicht, sondern darum, welche Normen gelten sollen, damit wir die sein können, die wir sein wollen.

Jan Philipp Reemtsma in einem fantastischen Text in der taz. Absoluter Lesebefehl!

Hintergrund: Wolfgang Daschner, ehemaliger Vize-Polizeipräsident Frankfurts, muss sich vor Gericht verantworten, weil er dem Entführer von Jakob von Metzler Folter androhte. über diesen Fall entbrannte eine lebhafte Diskussion über die Zulässigkeit von Folter im Allgemeinen und im Speziellen, wenn es – wie in diesem Fall beispielsweise – um das Leben eines Kindes geht.

Jan Philipp Reemtsma, vor knapp vier Monaten angeblich noch böse, hat in diesem Text auch einen schönen Satz geschrieben, den man, wie Ronsens-Roland ganz richtig in Jörgs Kommentaren anmerkte, unter jedes Kommentarfeld eines Weblogs setzen könnte:

Wer immer sich an Diskussionen beteiligt, sollte sich nicht einbilden, man habe auf ihn gewartet, um den anderen Beteiligten die Köpfe zurechtzurücken und ihnen zu erklären, wie man denken müsste, und vor allem, wie die anderen eigentlich dächten, ohne es selbst so richtig zu wissen.