Ich habe mir das Album von Silbermond, »Verschwende deine Zeit«, zum Geburtstag gewünscht und auch bekommen. Ich tat das, obwohl ich vorher schon wusste, dass die CD kopiergeschützt ist. Da das die erste CD in meiner bescheidenen Sammlung ist, die nicht am Computer abgespielt werden kann, dachte ich nicht an die weitreichenden Folgen für mich.
Weil meine bessere Hälfte jedesmal, wenn sie ein Silbermond-Lied hört, komische Geräusche des Missfallens von sich gibt, bin ich geradezu gezwungen, das Album an meinem Computer anzuhören. Das geht aber nur über ein eigens programmiertes BMG-Abspielprogramm und natürlich nicht mit dem gewohnten Winamp. Ich möchte gar nicht erst betonen, wie schlecht konzipiert und programmiert dieses Abspielprogramm ist, sondern einfach nur feststellen, dass Winamp oder vergleichbare Computer-Jukeboxen einen extremen Komfort für den Musikgenießer darstellen, der mir bei dieser CD vorenthalten wird.
Da mich die Lobby Politik per Gesetz daran hindert, den Kopierschutz zu umgehen (was technisch ja keinen Aufwand darstellt), muss ich mir als ehrlicher Bürger nun überlegen, wie ich einerseits das Gesetz achten und andererseits meine Konsumentenrechte wahrnehmen kann. Denn warum sollte ich auf mein Recht verzichten, meine von mir gekaufte CD dort anzuhören, wo ich will, und zwar mit dem Abspielgerät, das ich bevorzuge?
In diesem Zusammenhang fühle ich mich ein wenig verhöhnt, wenn Silbermond in ihrem Booklet folgenden Satz in Großbuchstaben verbreiten:
Allen Freunden des unkontrollierten Kopierens sei gesagt, dass wir gern ein zweites Album machen würden!
Liebe Stefanie, lieber Thomas, Johannes und Andreas, euch sei gesagt: Wenn ihr wollt, dass ich euer zweites Album – sollte es denn tatsächlich trotz der bösen »Raubkopierer« auf den Markt kommen – kaufe, dann lasst den Scheiß mit dem Kopierschutz. Sonst bin ich nämlich nicht mehr ehrlich, sondern »erwerbe« das Album woanders.