Erfolgreich Weblogs lahmlegen


Abmahnungen sind ein Werkzeug des Teufels. Ich bin immer mehr davon überzeugt, dass diese Möglichkeit der außergerichtlichen »Einigung« nur erfunden wurde, um arbeitslosen Anwälten eine lukrative Einnahmequelle zu bescheren.

Als Einklang empfehle ich erst einmal die Lektüre folgenden Spiegel-Online-Beitrags: Gefahren für eBay-Händler: Abmahnung ist Anwalts Liebling

Was für ein Geschäft: Sobald ein Verkäufer auf eBay einen winzigen Verstoß gegen die Handelsregeln begeht, kommt ein findiger Anwalt und kassiert Abmahngebühren. Anbieter auf der Auktionsplattform werden gerade mit solchen Verfahren überzogen – die unklare Rechtslage macht’s möglich.

Und damit wenden wir uns als nächstes der Blogger-Szene zu. Es ist ja nichts Neues, dass Blogger abgemahnt werden. Privatpersonen, die im Netz so schreiben, wie sie sich vermutlich auch im echten Leben unterhalten. Oft genug hat es Blogger erwischt, die ich persönlich sehr schätze. Als jemand, der online Texte veröffentlicht, hat man wenig Chancen, wenn die Argumente stichfest sind. Man muss zahlen oder in einem Prozess riskieren, noch wesentlich mehr Geld zu verlieren.

Screenshot aus WikipediaVor einiger Zeit hat es den Triple-A-Blogger MC Winkel erwischt, der die Kiez-Größe Karl-Heinz Schwensen mit einem Spitznamen titulierte, unter dem ihn jeder kennt. Ich zitiere aus dem zugehörigen Wikipedia-Eintrag:

Karl-Heinz Schwensen war früher unter seinem Kiez-Namen Neger-Kalle bekannt und wurde auch in verschiedenen Medienberichten so bezeichnet. Aufgrund der rassistischen und diskriminierenden Konnotation der Bezeichnung verwahrt sich Schwensen inzwischen juristisch gegen diesen Spitznamen.

Das mag sachlich und politisch korrekt sein. Aber es riecht doch sehr nach einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für seinen Anwalt – er selbst bekommt ja nichts von den horrenden Abmahngebühren. 899,40 Euro kostet es, in Google einmal den Namen ins Suchfeld einzugeben, auf einen Link dort zu klicken, auf der betreffenden Seite ins Impressum zu gehen und den Namen sowie die zu beanstandende URL ins vorgefertigte Abmahnschreiben einzusetzen und das per Einschreiben abzuschicken.

Wie dem auch sei, nicht nur MC Winkel wurde abgemahnt. Auch Andreas vom AP-Project, ein von mir sehr geschätzter Blogger-Kollege, der seit über sechs Jahren sein kleines Weblog betreibt, geriet in die Fänge des Gebühreneintreibers. Mit den Worten »Wer hätte gedacht, dass mein Geld mal im Rotlichtmilieu landet. Hätte ich mir aber irgendwie befriedigender vorgestellt.« schloss er nun sein Weblog. Vorerst vielleicht und hoffentlich. Momentan gibt es nur »Pause …und bis bald …vielleicht« unter seiner URL zu sehen. Ein (weiteres) Zeugnis von der Zerstörung der Meinungsfreiheit zugunsten eines kleinen Wirtschaftszweigs. Als weitere Lektüre zu diesem Fall sei dieser Beitrag im RA-Blog empfohlen.

Früher habe ich Anwälte mal geschätzt, hatte sogar mal eine Millisekunde selbst mit dem Gedanken gespielt, Jura zu studieren. Aber diese Juristenschwemme, die sich über unser Land ergießt, diese Menge an Anwälten, die geschätzt doppelt so hoch wie die potentielle Mandantschaft ist, musste irgendwann dazu führen, dass in Deutschland nicht weniger, sondern wesentlich mehr und detailliertere Gesetze erlassen werden müssten, um genau zu wissen, was man in einem privaten Weblog schreiben darf und was nicht. Das ist kein haltbarer Zustand. Da kann man auch mal lachen