Tiere sind keine Sachen


BGB, Zweiter Abschnitt: Sachen. Tiere.

§ 90: Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

§ 90a: (1) Tiere sind keine Sachen. (2) Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. (3) Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.