Ich muss mich mal beschweren. Vor beinahe zwei Monaten habe ich mir eine Senseo-Kaffeemaschine gekauft. (Nein, darüber will ich nicht diskutieren.) Im Zuge dessen hielt ich es für eine gar fantastische Idee, beim Online-Auktionshaus meines Vertrauens einen Jahresvorrat an korrespondierenden Pads zu erstehen. Sofort nach dem Klick auf »Sofort kaufen« überwies ich auch den Betrag online auf das Konto des Verkäufers. Und harrte der Dinge. Im Text der Auktion stand schließlich, dass die Lieferung spätestens sieben Tage nach Bestellung bei mir eingehen wird. Nach einer Woche ohne eine Reaktion fühlte ich mich genötigt, dann doch mal nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Ich sah zuerst auf mein Bankkonto – Betrag war anstandslos überwiesen worden. Als nächstes ging ich zu eBay um mich zu vergewissern, keine Nachricht vom Verkäufer verpasst zu haben, die eventuell in meinem Spam-Filter hängen geblieben war. Nada. Ich sah noch einmal in die automatische Benachrichtigung nach dem Kauf – ups, ich hätte bei der Überweisung meinen eBay-Benutzernamen und irgendeine Nummer angeben müssen. Macht nichts, ich hatte die Auktions-ID angegeben, sollte eigentlich reichen. Trotzdem schickte ich zur Sicherheit noch einmal eine E-Mail zum Verkäufer, dass ich bereits mit der entsprechenden ID im Verwendungszweck überwiesen hätte.
Und dann wartete ich. Die Wochen vergingen und es kam kein Paket an. Irgendwann, nach vier oder fünf Wochen, fragte ich noch einmal nach. Keine Reaktion. Ich schickte ein paar Tage später noch einmal eine Mail, in einem schärferen Ton. Das Paket sei zurückgekommen, reagierte der Verkäufer ein einige Tage später. Ich sah in meinem eBay-Profil nach – Adresse korrekt. Dennoch antwortete ich noch einmal und schrieb zur Sicherheit meine Adresse noch einmal mit rein. Man weiß ja nie.
Die Wochen vergingen weiter. Nichts passierte. Also sah ich mich letzten Endes genötigt, den eBay-Käuferschutzmechanismus in Gang zu setzen. Hatte ich noch nie gemacht, bisher hatte ich ausnahmslos gute Erfahrungen bei Online-Auktionen. Der Käuferschutz sieht vor, dass erst einmal eine offizielle Nachricht über die Initiierung dieses Prozesses an den Verkäufer geschickt wird mit der Möglichkeit, sich seinerseits dazu zu äußern. Der Verkäufer hat dazu zehn Tage Zeit.
Am zehnten Tag meldete er sich: Er sei gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und habe das Paket sofort abgeschickt. Nein, keine Entschuldigung, keine Erklärung. Ist aber auch egal, Hauptsache ich bekomme meine Ware nun endlich – nach zwei Monaten.
Was soll ich sagen? Heute war tatsächlich eine Benachrichtigung in meinem Briefkasten. Der DPD hatte versucht, mir ein Paket zuzustellen, das ich selbstverständlich nicht annehmen konnte – gehöre ja zur arbeitenden Bevölkerung. Damit rechnend, bei einem meiner zahllosen Nachbarn klingeln zu können, las ich, wohin man das Paket gebracht hatte. Zu einem Laden ein paar Häuser weiter, konnte ich der Benachrichtigung entnehmen. Nun gut, ich blickte auf die Uhr: etwa 18 Uhr 30. Ich stiefelte umgehend noch einmal los und stand vor dem besagten, leider verschlossenen Laden, begutachtete die Öffnungszeiten und dachte mir erst: »Wie kundenunfreundlich ist das denn? Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr 30? Das ist doch wohl ein Witz!? Wer kann es sich heutzutage leisten, solche Öffnungszeiten zu haben?«
Dieser Gedanke war eine Sekunde bevor mir bewusst wurde: Wann zum Teufel soll ich dieses Paket dort bitte abholen? Die machen eine halbe Stunde, nachdem ich morgens dort vorbeikomme, auf und eine Stunde, bevor ich dort abends aufschlagen kann, zu.
Ich werde dieses Paket wohl niemals erhalten. Diese Geschichte ist noch lange nicht zuende